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Bereitschaftsdienst außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit

Pflegekraft

Bereitschaftsdienst nach § 7 Abs. 3 TVöD-B ist bezogen auf die regelmäßige Arbeitszeit eine zusätzliche Leistung. Bereitschaftsdienst nach § 7 Abs. 3 TVöD-B kann nicht anstelle der regelmäßigen Arbeitszeit angeordnet werden.

Bereitschaftsdienst nach § 7 Abs. 3 TVöD-B ist bezogen auf die regelmäßige Arbeitszeit eine zusätzliche Leistung. Bereitschaftsdienst nach § 7 Abs. 3 TVöD-B kann nicht anstelle der regelmäßigen Arbeitszeit angeordnet werden.

(nicht amtlicher Orientierungssatz)

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 17.01.2019
Aktenzeichen: 6 AZR 17/18

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