Aufhebungsvertrag

Mit einem Aufhebungsvertrag können Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich und ohne Kündigung beenden. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages bietet für beide Parteien einige Vorteile, hat jedoch insbesondere für Arbeitnehmer auch einige Tücken. Ein Arbeitnehmer sollte einen Aufhebungsvertrag daher nie ohne professionelle vorherige Überprüfung durch einen Experten für Arbeitsrecht unterzeichnen.

Gefahren lauern für Arbeitnehmer insbesondere in folgender Hinsicht:

  • die Kündigungsfrist wird nicht beachtet
  • der Arbeitnehmer verzichtet auf eine angemessene Abfindung
  • der Aufhebungsvertrag löst eine Sperrzeit aus
  • der Aufhebungsvertrag löst ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld aus
  • regelungsbedürftige Punkte werden übersehen
  • der Arbeitnehmer lässt sich überrumpeln
  • der Arbeitnehmer verkauft sich unter Wert

Die wichtigste Verhaltensregel für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen lautet: Lassen Sie sich durch den Arbeitgeber nicht unter Druck setzen!

Wenn Ihr Arbeitgeber mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag schließen möchte hinterfragen Sie den Anlass dieses Anliegens und verlangen Bedenkzeit. Nutzen Sie die gewonnene Zeit, um sich professionell anwaltlich beraten zu lassen.

Wenden Sie sich an mich.
Damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

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