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Aufhebungsvertrag – Sperrzeit droht!

Als Arbeitnehmer sollte man einen Aufhebungsvertrag auf keinen Fall voreilig unterschreiben. Eine sorgfältige Prüfung ist auch in Situationen, in denen eine schnelle Entscheidung erforderlich ist, unabdingbar. Sonst droht nach Abschluss des Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit.

Als Arbeitnehmer sollte man einen Aufhebungsvertrag auf keinen Fall voreilig unterschreiben. Eine sorgfältige Prüfung ist auch in Situationen, in denen eine schnelle Entscheidung erforderlich ist, unabdingbar. Sonst droht nach Abschluss des Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit.

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