Minijob

Wer in einem Minijob arbeitet, hat in der Theorie – was den Urlaub betrifft – die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer.

Manche Arbeitgeber möchten Arbeitnehmern im Minijob jedoch keinen Urlaub gewähren. Schließlich arbeiten diese Arbeitnehmer zum Beispiel nur Montags und Dienstags und haben an den übrigen Tagen frei und benötigen daher keinen Urlaub – so die Argumentation.

Die Möglichkeiten für Minjobber, Ihren Urlaub zumindest am Ende des Arbeitsverhältnisses komplett bezahlt zu bekommen, haben sich durch neue Entwicklungen in der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts deutlich erhöht.

Minijobbern könnte demnach über mehrere Jahre hinweg die nachträgliche Bezahlung nicht in Anspruch genommenen Urlaubs zustehen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird (Urlaubsabgeltung).

Einzelheiten hierzu werden in dem folgenden Video erläutert.

Wenden Sie sich an mich.
Damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

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